Psychotherapie nach der Heilpraktikerordnung ist von den Privaten Krankenkassen anerkannt.
Auf Antrag meinerseits an die betreffende Krankenkasse werden die Kosten jeweils abgerechnet.
Für Coaching, Beratungsleistungen ausserhalb der Psychotherapie werden individuelle vorher vereinbarte Vergütungskosten erhoben.
Psychotherapie nach der Heilpraktikerordnung ist von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht anerkannt.
Es werden im Voraus als sog. " Selbstzahler*innen mit den betreffenden Personen individuelle, auf ihre finanzielle Situation bezogenen Vergütungen berechnet.
Für Coaching, Beratungsleistungen ausserhalb der Psychotherapie werden individuelle vorher vereinbarte Vergütungssätze erhoben.